Recht: Wenn der Hufschmied Fehler macht

Foto: Stefan Lafrentz

Recht: Wenn der Hufschmied Fehler macht

Es sollte nicht passieren, kommt aber leider immer wieder vor: Der Hufschmied kürzt den Huf zu wenig oder zu stark, beschlägt das Pferd mit zu engen oder zu weiten Eisen, vernagelt es oder begeht irgendeinen anderen Fehler. Im günstigeren Fall geht nur das Eisen verloren, im ungünstigeren lahmt das Pferd oder trägt sogar einen bleibenden Schaden davon. Muss man das als Pferdehalter hinnehmen? „Nein“, antwortet der auf hippologisches Recht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Sascha Brückner aus Lübeck. „Bei derartigen Fehlern hat man zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung.“ Will heißen: Der Hufschmied ist verpflichtet, seinen Fehler auf eigene Kosten zu beheben, indem er das Pferd beispielsweise nachträglich mit passenden Eisen beschlägt, bei zu lang gebliebenen Hufen noch einmal zum Ausschneiden kommt oder dem Pferdehalter bei zu stark gekürzten Hufen so lange Hufschuhe zur Verfügung stellt, bis das Hufhorn nachgewachsen ist.

News >

Pferdesportdisziplinen im olympischen Programm bestätigt Los Angeles 2028

Nun ist es amtlich: Bei den Olympischen in Los Angeles (USA) 2028 werden in den bekannten drei...

[ mehr]

Deutlicher Weltcup-Sieg in Basel

Der Franzose Julien Epaillard und sein viel bewunderter, selbstgezogener zwölfjähriger Wallach...

[ mehr]

Fry und Glamourdale sind Weltcup-Sieger

Charlotte Fry aus Großbritannien hat im schweizerischen Basel ihren ersten FEI Dressage World...

[ mehr]

Richtungsweisender Start

„Man kann in der ersten Prüfung das Finale noch nicht gewinnen, aber es ist möglich alles zu...

[ mehr]

FEI Dressage World Cup™ Final in Basel – Let‘s go!

Mit dem heutigen VET-Check der Springer hat die Woche der Weltcup Finals in Basel so richtig...

[ mehr]